Blackmail

Der Vertrag für geborene Opfer




Stellungnahme zu diskutierten Punkten


Ich habe einen Thread in der Sklavenzentrale entdeckt und bedanke mich natürlich für diese Werbung.
Da dort über Vieles gegrübelt wurde, habe ich beschlossen, hier zu den Punkten Stellung zu nehmen:

Läuft wirklich ein Gerichtsverfahren?

Ja, doch nicht ich bin die Angeklagte, sondern habe einen Nichtzahler auf Zahlung verklagt, der fortdauernd nicht zahlt.


Eine Offenbacher Online-Zeitung behauptet, ich wäre zu einem Ordnungsgeld verurteilt worden, weil ich nicht persönlich vor Gericht erschienen bin?

Absoluter Unsinn, mein Anwalt war dort mit einer Vollmacht, das Ordnungsgeld ist reine Stimmungsmache der Dame, die versucht hat mit einem Kalauer Ihren schlecht recherchierten Artikel abzuschließen.
Zur Klarstellung, es wurde kein Ordnungsgeld verhängt.
Hätte sie besser recherchiert, wüsste sie auch, dass der Beklagte, nicht arbeitslos ist, weil er wegen Veröffentlichung seinen Job verloren hat, sondern weil er nie angestellt war, er ist nach eigener Aussage selbständig.
Warum ich nicht bei dem Termin war?
Es war defacto nichts Anderes als ein normaler Vorgang, ein Widerspruch auf einen Mahnbescheid, da meine Firma viel mit Kundenaufträgen arbeitet, haben wir auch ab und an solche Vorgänge. Ich hätte ja viel zu tun, wenn ich jedesmal zum Gerichtstermin gehen würde.
Genau dazu habe ich einen Anwalt.


Verstößt die Veröffentlichung der Adressen und Bilder gegen den Datenschutz?

Dann würden auch Personensuchmaschinen, Communities, die mit Realnamen arbeiten und ähnliche Angebote ebenfalls gegen den Datenschutz verstoßen.
Daten und Bilder werden ausdrücklich zur Veröffentlichung frei gegeben.


Ist der Blackmail-Vertrag sittenwidrig?

§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.


Als Erstes fällt dazu auf, im Normalfall sind mir die Menschen, die den Blackmail-Vertrag abschließen, absolut unbekannt. Ich setze sie also weder unter Druck, noch nutze ich irgendeine Zwangslage aus.
Wer den Blackmail-Vertrag abschließt, wird explizit im Vorfeld informiert, was es bedeutet und was die Folgen sind. Es wird nichts verschleiert, es gibt nichts Kleingedrucktes oder falsche Versprechungen gemacht. Damit wird der Verdacht der Ausnutzung von Unerfahrenheit entkräftet.
Wenn man die Vertragserfüllung als Leistung sieht, können die Kosten dafür nicht Wucher sein, da allein der Zahlende entscheidet, welchen Wert diese Leistung für ihn hat. Der Wert ist für jeden, der den Blackmail-Vertrag abschließt ein individueller, aus diesem Grund gibt es verschiedene Stufen.
Ich habe keinerlei Einfluss auf die Höhe des monatlichen Betrages, den jemand wählt.
Darüber hinaus schließe ich den Vertrag mit einem volljährigen, erwachsenen Menschen ab (was per Personalausweis nachgewiesen wird), der ein Bankkonto, bzw. eine Kreditkarte besitzt, solche Menschen sind geschäftsfähig. Damit muss von einem allgemein üblichen Urteilsvermögen und einer normalen Willensstärke ausgegangen werden.
Alles andere wäre die Entmündigung des Bürgers, wenn er nicht mehr selbst entscheiden dürfte, welche Verträge er freiwillig eingeht. Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz.
Sollte mir jemand nach Vertragsabschluss urkundlich belegen, dass er nicht voll geschäftsfähig, bzw. entmündigt ist, wäre der Vertrag natürlich nichtig.
Wieso sollte ein Rechtsgeschäft, dass zwei Erwachsene freiwillig miteinander abschließen, gegen die guten Sitten verstoßen?
Das würde es nur wenn der Vertragsabschluss betrügerisch herbeigeführt werden würde. Darüber hinaus werden keine Straftaten oder sexuell abartigen Dinge eingefordert, und auch sonst keine Forderungen gestellt, die aktiv Dritte hineinziehen. Denn nur wer die Homepage betritt, also selbst aktiv wird, kann die Veröffentlichung sehen. Es ist ja nicht so, dass ich auf das Umfeld der Nichtzahler zugehe und sie informiere.
Inzwischen habe ich zwei Anwälte, der beratend Hinzugezogene ist eine Koryphäe im Bereich Vertragsrecht mit einem guten Ruf, der bis über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus geht. Beide sehen definitiv keine Sittenwidrigkeit.


Behauptung und Kommentare aus dem Thread in der Sklavenzentrale, die ich verkürzt und nur sinngemäß wiedergebe:

"Die faule Schlampe will nur nicht arbeiten"

Ich lebe mit der Moneyslavery meine Veranlagung und persönliche Neigung aus. Meinen Lebensunterhalt bestreite ich seit 1990 als Geschäftsfrau mit eigener Firma mit mehreren, festangestellten Mitarbeitern.
Ich bin nicht nur eine Frau, die hart und viel arbeitet, sondern auch eine faire Chefin, die sozial und großzügig ist, zu ihren Mitarbeitern.
Wer das nicht glaubt, kann gerne in meiner Firma anrufen und meine Mitarbeiter befragen (die übrigens weder meine Sklaven sind, noch von mir unter Druck gesetzt werden), die Telefonnummer steht im Impressum.
Denn nicht das Geld an sich ist mein Fetisch, sondern wie ich es erhalte.
An sich ist es dumm und traurig, dass so Viele nicht verstehen, dass es nicht nur Geldsklaven, sondern auch die gegensätzliche Neigung gibt. Es ist ein wunderbares Gefühl, Geldsklaven zu haben und damit meine ich nicht, Geld dadurch zu erhalten, um es ausgeben zu können.
Es ist ein ganz besonderer Kick, wenn ein Mensch mir Geld zu Füßen legt, bzw. sich an mich bindet.
Ich finde es spricht doch nur gegen Menschen, wenn sie kategorisch ausschließen, dass ich wirklich so veranlagt bin.
Dazu kommt, ich bin keine reine Moneylady, sondern habe auch sonst an SM viel Vergnügen, auch da besonders an extremen Szenarien, wie Zellenhaltung, Verhör und Entführung.
Ich glaube Intoleranz durch Unverständnis ist das eigentliche Problem.

"Diese "Dame" kann man nicht als "Domina" bezeichnen"

Stimmt, eine Domina ist eine Frau, die jedermann für ein festgelegtes Entgelt zur Auslebung seiner Fantasien als Erfüllungsgehilfin zur Verfügung steht, dass bin ich definitiv nicht.

"Wäre sie eine arme Frau, die das Geld braucht, um Kinder zu ernähren, wäre es etwas anderes"

Wo soll da der Unterschied sein? Entweder ist etwas verwerflich oder nicht? Wäre ich eine arme Frau, wäre alles was ich tue Heuchelei.

Beim Blackmail-Vertrag werden arme, hilflose Idioten ausgebeutet!

Ich denke nicht, dass Geldsklaven Idioten sind, selbst dann nicht, wenn Sie Ihre Erfüllung in einem Vertrag wie dem Blackmail-Vertrag finden. Zu sagen, wer freiwillig bezahlt muss dumm sein, halte ich für billige Stimmungsmache. Genauso denken Andere über Masochisten, die sich foltern lassen und verprügeln. Doch da hat die Gesellschaft inzwischen Akzeptanz gezeigt.
Dass jemand dümmer sein soll, der sich seine Lust mit einer Zahlung im Monat sucht, als einer, der sich freiwillig Körperverletzung aussetzt (zum Teil sogar schwerer), entbehrt jeder Grundlage.
Ich denke, dass Hauptproblem ist, dass die sogenannte SM-Szene zu Großteilen an sich auch nur ein Verein ist, der allen anderen Sachen, die nicht nachvollziehbar sind, intolerant und zeternd gegenüber steht.

"Für ein paar Euro werden Menschen zwangsgeoutet und ihr Familien- und Sozialleben bedroht!"

Faszinierend ist, niemand fragt sich, warum tut der Geldsklave, der sich mit dem Blackmail-Vertrag bindet, denn etwas, was sein Familien- und Sozialleben bedrohen würde?
Sind die Männer, die den Blackmail-Vertrag abschließen, durch ihre Neigung und ihre Erregung geschützt, in der allgemeinen Meinung.
Bedeutet das, Geilheit macht geschäftsunfähig?
Wenn ich sehe, dass auch die Sorte von verheirateten Männern sich stolz auf SM-Bildern im Internet zeigen, deren Ehefrau von nichts weiß, sehe ich dort oft Verfänglicheres, als auf einem seriösen Kopfbild, wie auf meiner Homepage.
Außerdem werden diese Menschen nicht zwangsgeoutet, sie haben der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt.
Es ist ja nicht so, dass ich einfach Irgendjemanden fotografiere und veröffentliche.
Wie sieht es mit dem dominanten Mann, der dominanten Frau aus, die ihren Sklaven/ihre Sklavin dazu bringen, demütigende Bilder von sich zu veröffentlichen?
Dort wird im Gegensatz zu diesem Vertragsschluss oft mit Druck (Erpressung) gearbeitet, nach dem Motto: "Wenn Du weiter mein Sklave/meine Sklavin sein willst, musst Du Deine Bilder veröffentlichen."
Dazu kommt, wer den Blackmail-Vertrag mit mir abschließt, schickt mir erst nach Abschluss des Blackmail-Vertrags Foto und Personalausweiskopie, dass heißt, die Person gibt mir diese Dinge zur Veröffentlichung und bestätigt damit ein zweites Mal, den Vertrag zu wollen. Wenn jemand diese Dinge nicht schickt, kommt der Vertrag nicht zum tragen.

"Der Richter soll ja eine Rechtsentscheidung und keine Sympathieentscheidung fällen."

Schön wäre es, wenn es so laufen würde, doch so mancher Richter drückt sich vor der inhaltlichen Entscheidung, statt Entscheidungen zu treffen, werden Possen gemacht. Zum Beispiel die Zuständigkeitsklärung als Termin und nicht im Vorfeld. In Offenbach scheint Offenbacher Landrecht zu gelten, da ist das Problem, dass der Richter in der ersten Instanz nicht entscheiden konnte, weil ich zwei Vornamen habe und er überfordert war, schlicht nachzufragen.
Dazu kommt, dass in Offenbach eine schriftliche Verhandlung anberaumt wurde, heißt, der erste Richter (in Ludwigsburg) wollte mich unbedingt dabeihaben, obwohl er kein Urteil fällen wollte. Der Zweite (in Offenbach) wollte wahrscheinlich gerade Niemanden persönlich treffen.
Dafür hätte der Widerspruch Einlegende eine schriftliche Stellungnahme einreichen müssen, was nicht geschah.
Nach deutschem Recht hätte damit der Widerspruch vom Tisch sein müssen.
Doch in Offenbach laufen die Uhren anders, da wird dann um meinen zweiten Vornamen herumgemacht und deshalb weist das Gericht ab.
Durch die Abweisung geschieht Folgendes, mir entstehen ein zweites Mal Kosten, vielleicht war dies der Grund für ein solches Urteil, Kosten verursachen, ohne klar urteilen zu müssen.
Und das Ganze höchstwahrscheinlich in der Hoffnung, dass mir die Luft ausgeht.
Aber das wird nicht geschehen, mal sehen wie viele Instanzen wir brauchen, bis Recht geprüft und gesprochen wird und nicht Moralspielchen gespielt werden.
Gestern wurde der Fall an der Hochschule Reutlingen in einer Vorlesung zur Diskussion gestellt, natürlich anonymisiert zum Schutz der Blackmailsklaven, mehr als zwei Drittel der anwesenden Studenten waren der Meinung, es kam ein Vertrag zustande, der rechtswirksam ist.
Nur weniger als ein Drittel zeigte sich unsicher, bzw. und fing an, sich das Thema Moral auf die Flagge zu schreiben.
Mehr als zwei Drittel waren damit auch der Meinung, dass keine Sittenwidrigkeit vorliegt.

"Wenn ich diese Person auf der Straße treffen würde, würde ich sie anspucken... "

Das ist das auch sich selbsterklärend, zumal im gleichen Thread, dann noch von der gleichen Person festgestellt wird, es wird in Deutschland viel zu viel weggesehen, wenn Menschen zum Beispiel auf der Straße oder in der S-Bahn angegriffen werden.

Ob ihm klar ist, auch mir sollen dann Passanten, nach seiner Meinung, helfen, wenn sie so etwas sehen würden.

Jemand der zu solchen Mitteln greifen will, bzw. auffordert, zeigt damit doch gleich, wessen Geistes Kind er ist.
Der nächste Schritt ist dann Lynchjustiz?

"Wer ein Geschäftsmodell betreibt, dass sich nicht mit deutschem Recht verträgt, soll in Länder gehen, in denen solche Dinge geduldet werden und nicht die rechtlichen und sozialen Vorteile Deutschlands in Anspruch nehmen"

Dazu fallen mir mehrere Dinge ein, als Erstes, es ist kein Urteil gesprochen, dass der Blackmail-Vertrag sich nicht mit deutschem Recht verträgt, ich möchte an dieser Stelle an die Studenten erinnern.
Als Zweites, ich werde dieses Jahr den Höchststeuersatz zahlen, da meine Firma gut läuft und ich übrigens im Gegensatz zu den meisten "Damen" auch alle Einnahmen versteuere, die ich mit den Themen SM, bzw. Geldsklaverei erwirtschafte.
Das heißt, im Schnitt geht die Hälfte meines Einkommens an den Staat, wo soll sich da der soziale Vorteil befinden, den ich angeblich genieße?

"Wieso muss die Dame soweit gehen, den armen Mann vor Gericht zu zerren, so etwas gehört doch nicht an die Öffentlichkeit."

Weil das der Vertrag ist, der beim Blackmail-Vertrag geschlossen wird. Genau das macht ja den Reiz aus, wieso sollte man einen Vertrag abschließen,den man dann nicht einhält, bzw. hoffe, dass er nicht eingehalten wird?
Jeder Geldsklave, jeder Mensch, der diesen Vertrag abschließt, weiß, dass das die Konsequenz bei Nichtzahlung ist.
Würde man nicht alle Konsequenzen ziehen, wäre der Vertrag sinnlos und würde weder Sinn für die entsprechend veranlagten Menschen haben, noch überhaupt irgendeinen Sinn.

"Wieso muss die Dame soweit gehen, den armen Mann vor Gericht zu zerren, so etwas gehört doch nicht an die Öffentlichkeit."




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Blackmailvertrag mit der Geldherrin